Der nachträgliche Einbau einer Klimaanlage kann sich lohnen, wenn die Hitze im Sommer unerträglich ist – denn mit einer effizienten Abkühlung Ihrer Räumlichkeiten können Sie Wohlbefinden, Konzentrationsfähigkeit und Lebensqualität steigern. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was man beachten muss, wenn man eine Klimaanlage nachrüsten möchte – von Baugenehmigung über den Preis bis hin zu wertvollen Tipps vom Experten!

Inhaltsverzeichnis

Kann man eine Klimaanlage im Haus nachrüsten?

Ja, Sie können eine Klimaanlage im Haus oder in einer Wohnung nachrüsten. Tatsächlich ist es in unseren Breitengraden nicht üblich, beim Neubau direkt eine Klimaanlage zu installieren, sodass Klimatechnik fast immer nachträglich eingebaut wird.

Dabei haben Sie die Wahl zwischen Monosplit- oder Multisplit-Anlagen:

  • Monosplit-Anlagen sind ideal, wenn Sie nur einen Raum kühlen möchten. Sie bestehen aus einem Innen- und einem Außengerät.

  • Multisplit-Anlagen kommen zum Einsatz, wenn Sie mehrere Räume klimatisieren möchten. Auf ein Außengerät kommen bis zu fünf Innengeräte, sodass das Multisplit-System sehr kompakt und kosteneffizienter als die Monosplit-Variante ist.

Ausnahme: Klimaanlage in Lüftungsanlage nachrüsten geht nicht

Eine bestehende Lüftungsanlage kann nicht so nachgerüstet werden, dass sie gleichzeitig auch als Klimaanlage fungiert. Der Grund dafür ist, dass Lüftungs- und Klimaanlagen grundsätzlich verschiedene Funktionsweisen haben.

Während eine Lüftungsanlage für eine kontinuierliche Frischluftzufuhr von außen sorgt, arbeitet eine Klimaanlage im Umluftbetrieb und ist damit ein geschlossenes System ohne Frischluft. Die zwei Systeme sind also technisch nicht kompatibel. Allerdings können Sie beide Anlagen separat installieren, sodass sie voneinander getrennt arbeiten.

Klimaanlage im eigenen Haus nachrüsten – die Vorteile

  • Volle Temperaturkontrolle

  • Reduzierte Luftfeuchtigkeit

  • Verbessertes Raumklima

  • Möglichkeit, mit der Klimaanlage auch zu heizen

  • Bei vorhandener Heizfunktion: niedrigere Heizkosten

  • Wertsteigerung der Immobilie

Ausbildung Mechatroniker für Kältetechnik

Was kostet es, eine Klimaanlage nachrüsten zu lassen?

Die Kosten für den nachträglichen Einbau einer Klimaanlage hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Gerätetyp
  • Leistung
  • Energieeffizienzklasse
  • Länge der Kältemittelleitung
  • Anzahl der zu klimatisierenden Räume

Sowohl bei Mono- als auch bei Multisplit-Systemen ist eine fachgerechte Montage unerlässlich, weil Kältemittelleitungen durch die Gebäudewand verlegt werden müssen. Die Installation und Inbetriebnahme dürfen nur durch einen Fachbetrieb für Kälte- und Klimatechnik erfolgen.

Tipp vom Experten: Wärmepumpe zum Kühlen nutzen

Sie haben bereits eine Wärmepumpe? Prüfen Sie, ob sie reversibel ist, also ob sich die Fließrichtung des Kältemittelkreislaufs umkehren lässt. Falls ja, können Sie Ihre Wärmepumpe auch als Klimaanlage nutzen. Anstatt die Wärme aus der Außenluft nach innen zu transportieren (= Heizung), leitet die Wärmepumpe die warme Luft aus dem Inneren nach außen ab (= Klimatisierung). Im Vergleich zu einer richtigen Klimaanlage ist der Kühleffekt jedoch nicht so stark. Falls Ihnen ein paar Grad kühler reichen, ist die Wärmepumpe eine Option – für Räume, die deutlich abgekühlt werden sollen (z. B. ein Dachgeschoss im Sommer) ist eine Klimaanlage meist die bessere Wahl.

Alternativ lässt sich bei manchen Wärmepumpen eine Kühlfunktion nachrüsten – das ist allerdings sehr aufwendig und kostenintensiv. In diesem Fall ergibt der Einbau einer separaten Klimaanlage oft mehr Sinn.

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Ist eine Klimaanlage genehmigungspflichtig?

Für die meisten Klimaanlagen braucht man keine Genehmigung, insbesondere im privaten Bereich, da diese Anlagen sehr klein sind. Anders sieht es bei Klimaanlagen im Gewerbe aus – besonders sehr große Systeme mit einer hohen Kapazität können genehmigungspflichtig sein.

Unser Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher und prüfen Sie die baulichen Vorschriften der örtlichen Behörde, um Geldstrafen zu vermeiden.

 

Klimaanlage nachrüsten – Mietwohnung vs. Eigenheim

Wenn Sie eine Klimaanlage nachrüsten möchten, benötigen Sie zwar in der Regel keine behördliche Baugenehmigung, ganz ohne Absprachen geht es aber selten. Als Mieter müssen Sie vor dem Einbau die Zustimmung Ihres Vermieters einholen, weil ihm die Immobilie gehört. Doch auch bei einer Eigentumswohnung können Sie nicht gänzlich allein entscheiden. Die anderen Eigentümer im Haus müssen zustimmen, weil mit dem Einbau einer Klimaanlage bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum (Außenwand des Gebäudes) vorgenommen werden (§ 20 WEG). In der Praxis reicht in der Regel eine einfache Mehrheit aus. Wenn Sie ein eigenes Haus besitzen, sollten Sie im Vorfeld lediglich die lokalen Bauvorschriften beachten.

Fazit: Klimaanlage nachrüsten – was muss man beachten?

  • Mietwohnung – Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters.

  • Eigentumswohnung – einfache Mehrheit der anderen Eigentümer notwendig

  • Bauvorschriften der örtlichen Behörde prüfen

  • Wärmepumpe vorhanden? Wenn möglich, als Klimaanlage nachrüsten

  • Lüftungsanlagen können nicht mit einer Klimaanlage nachgerüstet werden – nur separater Betrieb möglich

  • Einbau nur durch zertifizierten Fachbetrieb für Klimatechnik

Wir sind Experten für Klima- und Lüftungstechnik und sorgen seit über 30 Jahren für die Zufriedenheit unserer Kunden. Wir nehmen uns gerne die Zeit für eine persönliche Beratung, um die passende Klimalösung für Ihren Bedarf zu finden. Ob Privathaushalt, Gewerbe oder Industrie – wenn Sie eine Klimaanlage nachrüsten möchten, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!